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Buchprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Steuerberaterhonorar


Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).


Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt gemäß § 21 StBGebV EUR 180 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem konkreten Fall. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.



Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchführungen ist eine Wertgebühr, die sich nach den Gegenstandswerten der erbrachten Tätigkeiten richtet. In der StBGebV ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren vorgesehen, wobei in der Regel eine Mittelgebühr berechnet wird. Für Lohnbuchführungen ist eine Betragsrahmengebühr und / oder eine Zeitgebühr in der StBGebV vorgesehen. Bei Rechtsbehelfen, Anträgen und steuerlichen Beratungsleistungen wird in Abhängigkeit der Tätigkeit eine Wert- oder Zeitgebühr berechnet.



Sofern die Kosten des Steuerberaters Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind können sie diese in Ihrer Steuererklärung steuermindernd ansetzen. Ein Teil des Honorars fließt dadurch als Steuerersparnis zurück.



Leistung und Gegenleistung stehen in einem gerechten und ausgewogenen Verhältnis. Der Erfolg des Mandanten ist unser erklärtes Ziel.

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Testamentsvollstreckung und Vermögensvorsorge