Nun hat Bayern als einziges Bundesland die Frist zur Abgabe erneut verlängert. Die davon betroffenen Bürger dürfen ihre Grundsteuererklärung jetzt bis zum 30.4.2023 abgeben, ohne Säumniszuschläge zu erhalten.
Ob noch andere Bundesländer nachziehen, ist bislang nicht bekannt. Im Zweifelsfall sollte man die Erklärung möglichst zeitnah einreichen und sich nicht auf eine Fristverlängerung verlassen.